Hinweise zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus
Zutritt erhalten Besucherinnen und Besucher - mit Ausnahme von Beteiligten und Zuhörern von Verhandlungen - nur bei Nachweis eines rechtlich eilbedürftigen Anliegens! Die Prüfung der Eilbedürftigkeit erfolgt durch Bedienstete des Gerichts, deren Anordnungen zu Folge zu leisten ist!
Auskünfte dazu, ob ein Anliegen rechtlich eilig ist und weitere Informationen werden telefonisch Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 04141/107-1 erteilt.
Alle Verfahrensbeteiligten sowie Besucherinnen und Besucher werden bei Betreten des Gerichts persönlich erfasst und haben u. a. ihren Namen und ihre Kontaktdaten in ein Auskunftsformular einzutragen und dieses bei der Einlasskontrolle abzugeben. Die Auskünfte werden verschlossen aufbewahrt und einen Monat nach Erteilung vernichtet.
Im Gerichtsgebäude sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen.