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Kontopfändung, Beratungshilfe und Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Auf der Website des Bundes haben Sie die Möglichkeit, elektronische Formulare der niedersächsischen Landesverwaltung aufzurufen, auszufüllen oder herunterzuladen https://service.justiz.de


Kontopfändung

Ihr Konto wurde gepfändet? Auf service.justiz.de finden Sie einen "Wegweiser Kontopfändung". Nach der Beantwortung weniger Fragen bekommen Sie übersichtliche Informationen dazu, was Sie in Ihrer Situation machen können, um Ihre Existenz zu sichern. Kontopfändung: So erhalten Sie Hilfe | Justiz-Services


Beratungshilfe

Antworten auf Ihre Fragen zur Beratungshilfe finden Sie auf der neuen Website des Bundesministeriums der Justiz. Dazu gehören Informationen zur Antragstellung, den benötigten Dokumenten, ein Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche. Im Vorab Check für Beratungshilfe können Sie vor der Antragstellung schnell und einfach herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht. Beratungshilfe: So funktioniert's | Justiz-Services

Zur Beantragung der Beratungshilfe werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:

- Personalausweis/Ausweisdokument

- Einkommensnachweis/Leistungsbescheid

- Mietvertrag

- aktueller Kontoauszug (Tagesdatum)

Ohne diese Nachweise kann Ihnen kein Beratungshilfeschein ausgestellt werden.


Prozess- und Verfahrenskostenhilfe


Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens finanziert. Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie jemanden verklagen wollen oder verklagt wurden. Das Gericht entscheidet darüber, ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten. Mithilfe eines Formulars müssen Sie dem Gericht nachweisen, dass Sie ansonsten die Kosten des Prozesses nicht zahlen können. Prozesskostenhilfe - So funktioniert's | Justiz-Services



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