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Mediation

Beim Amtsgericht Stade sind Frau Richterin am Amtsgericht Fitting und
Frau Richterin am Amtsgerichts Berger als ausgebildete Mediatorinnen tätig.


Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung des richterlichen Mediators ihren Konflikt selbstständig lösen. Mediator ist ein Richter, der in der Sache nicht zu entscheiden hat.
In fast jedem Konflikt lässt sich eine – oft verborgene – Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Der Mediator bedient sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen. Dieses Verfahren der Gesprächsführung und Konfliktbearbeitung ist bereits in der Praxis erprobt.
Der Mediator vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihm steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; der Mediator beschränkt sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?

Der richterliche Mediator erteilt den Parteien keinen Rechtsrat und nimmt auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage vor. Da das Recht Bestandteil der Mediation sein kann, kann es sinnvoll sein, wenn die Parteien anwaltlich vertreten sind. Der Rechtsanwalt hilft der Partei im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen. In sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren spielen rechtliche Aspekte regelmäßig keine, allenfalls eine untergeordnete Rolle.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren?

Die Mediation kann für die Streitparteien im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:

• Im Rahmen der Mediation steht mehr Zeit zur Verfügung. Vorgesehen sind in der Regel zwei bis vier Stunden. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt der Mediation stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.

• Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.

• Durch die Mediation können auch weitere, über den Rechtsstreit hinausgehende Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.

• Die Mediation ist nicht öffentlich und streng vertraulich.

Was kostet die Mediation? Was ist mit dem gerichtlichen Verfahren?

Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und – wenn erwünscht – auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann – je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben - beendet, indem die Parteien eine Vereinbarung entweder als gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben oder die Anträge zurücknehmen. Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen und vom Familiengericht weitergeführt, so dass das Mediationsverfahren, auch wenn es ohne Erfolg geblieben ist, keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das dann notwendige gerichtliche Verfahren hat.


Was muss ich tun, wenn ich eine Mediation durchführen möchte?

Die Durchführung einer Mediation setzt zunächst voraus, dass ein gerichtliches Verfahren, z.B. ein Zivilverfahren oder familienrechtliches Verfahren, bereits anhängig ist. Wünschen Sie eine gerichtliche Mediation, teilen Sie dies selbst oder über Ihren ggf. beauftragten Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten dem Gericht zu dem betreffenden Aktenzeichen des Verfahrens mit. Eine einvernehmliche Streitbeilegung kann sich zusätzlich auch auf andere als die in dem Verfahren bereits anhängigen Streitpunkte beziehen.

Das Gericht wird die Gegenseite über die gewünschte Mediation informieren und deren Zustimmung hierzu einholen. Wenn auch von dort Einverständnis erklärt wird, wird die Verfahrensakte an die Mediationsabteilung zur Durchführung einer Mediation abgegeben. Von dort erhalten Sie dann weitere Nachrichten bzw. eine Einladung zum Mediationstermin. Wie oben bereits gesagt, ruht das gerichtliche Verfahren bis zum Abschluss der Mediation. Je nach Ergebnis der Mediation wird es ggf. wieder aufgenommen oder aufgrund der in der Mediation erzielten Einigung beendet.


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