Niedersachsen klar Logo

Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.
In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.


Der nachfolgende Antrag für einen Grundbuchauszug wird für Eigentümer zur Verfügung gestellt.


Antrag Grundbuchauszug



Bitte drucken Sie den Antrag aus und übersenden diesen mit der Post an das Amtsgericht Stade. Eine Online-Beantragung ist zur Zeit nicht erlaubt.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln