Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Stade
Als Schöffinnen und Schöffen erhalten Sie weitgehende Einblicke in die Welt der Justiz und sind berufen, „von der Richterbank aus“ über Schuld oder Unschuld sowie über Strafe und Strafzumessung als unabhängiger ehrenamtlicher Richter mitzuentscheiden. Dies ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe und Sie werden schnell erkennen, dass solche Entscheidungsprozesse und die vorausgehenden Abläufe im Sinne eines fairen Verfahrens teilweise sehr komplex sind. Sie werden auch schnell erkennen, dass die Welt nicht immer so einfach ist, wie es in den Medien und der Berichterstattung zu Straftaten und gerichtlichen Verfahren zuweilen dargestellt wird. Die Hintergründe und Einzelheiten der vor Gericht verhandelten vermeintlichen Straftaten sind vielschichtig und jeder Fall muss für sich auf der Grundlage der verwertbaren Beweismittel im Einzelnen bewertet und eine mögliche Bestrafung in vielerlei Hinsicht abgewogen werden.
Die unten genannte Broschüre gibt Ihnen bereits wertvolle Hinweise zur Vorbereitung auf Ihre Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe und Informationen über die vorausgegangene Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
Ergänzend sollen hier noch einige Punkte angesprochen werden:
Verhandlungstage / Verhinderung
Sie erhalten jeweils für ein Jahr im Voraus die möglichen Verhandlungstermine, für die Sie als Schöffen vorgesehen sind. Es handelt sich hierbei um die gewöhnlichen Schöffentermine des Dezernats, dem Sie für das jeweilige Jahr zugelost worden sind. In der Regel werden nicht an allen Tagen auch tatsächlich Verhandlungen des Schöffengerichts oder Jugendschöffengerichts anberaumt werden. Es ist auch möglich, dass ein solcher Termin um einige Tage verlegt wird, wenn dies aus organisatorischen Gründe, z. B. wegen kollidierender Termine der Verteidigung, erforderlich ist. Ihre Ladung zu den Terminen, zu denen Sie erscheinen müssen, erhalten Sie in der Regel einige Wochen vor dem Termin.
Sollten Sie an einem solchen Termin zwingend verhindert sein, ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie sich umgehend mit dem Gericht in Verbindung setzen und eine Befreiung von dem Sitzungstag beantragen. Sofern Sie z. B. urlaubsbedingt abwesend sind, ist es hilfreich, wenn Sie eine Kopie Ihrer Buchungsbestätigung mit Ihrem Befreiungsantrag einreichen. Über die Befreiung von dem Sitzungstag entscheidet der/die Vorsitzende Richter/-in. Bedenken Sie bitte, dass Sie als Schöffen Teil des verfassungsmäßig garantierten „gesetzlichen Richters“ sind und eine Änderung der Besetzung des Gerichts nur unter den im Gesetz genannten Umständen zulässig ist.
Rechtzeitiges Erscheinen am Verhandlungstag
Eine Verhandlung ohne die geladenen Schöffen ist nicht möglich. Das Gesetz knüpft an ein unentschuldigtes Nichterscheinen daher auch teilweise zwingende Folgen (Kostentragung, ggf. Ordnungsgeld). Erscheinen Sie daher unbedingt rechtzeitig zur Verhandlung. Sie müssen z. B. auch damit rechnen, dass Eingangskontrollen stattfinden, was den Zugang zum Gericht teilweise zeitlich erheblich verzögern kann. Zudem müssen Sie sich am Monitor im Eingangsbereich informieren, in welchem Sitzungssaal die Verhandlung stattfindet. Dies kann von den Angaben in der Ladung abweichen. Fragen Sie ggf. am Service-Point im Eingangsbereich nach, wo Sie den Saal finden. Das Gerichtsgebäude ist teilweise etwas unübersichtlich, so dass Sie am Anfang Ihrer Tätigkeit ggf. Probleme haben, den jeweiligen Saal zu finden.
Seien Sie am ersten Verhandlungstag bitte möglichst 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung vor dem Saal. Der/die zuständige Richter/-in wird in der Regel vor der Verhandlung mit Ihnen organisatorische Fragen zu besprechen haben. Für etwaige Fortsetzungstermine in derselben Sache besprechen Sie sich mit dem/der Richter/-in, wann Sie ggf. erscheinen sollen. Ggf. sind vor der Fortsetzung Beratungen des Gerichts erforderlich. Beachten Sie bitte auch, dass sich das Erfordernis eines Fortsetzungstermins auch erst aus der ersten Hauptverhandlung heraus ergeben kann, weil z. B. noch weitere Zeugen oder andere Beweismittel benötigt werden. Sie werden dann in der Regel in der Verhandlung „vor dem Protokoll“ zum Fortsetzungstermin geladen und erhalten keine gesonderte schriftliche Ladung. Bitte notieren Sie sich solche Fortsetzungstermine sorgfältig und teilen Sie dem /der Richter/-in sofort (notfalls auch in der Verhandlung) mit, falls Sie an diesem Tag zwingend verhindert sind.
Die Hauptverhandlung
Da Sie als Schöffe/-in keine Akteneinsicht haben, können Sie sich inhaltlich nicht auf die Hauptverhandlung vorbereiten. Die Person des/der Angeklagten und der Tatvorwurf ist Ihnen im Vorwege nicht bekannt. All diese Informationen erhalten Sie erst in der Hauptverhandlung, in der z. B. die Anklageschrift verlesen und die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten festgestellt werden. Sie treffen Ihre Entscheidungen aus dem „Inbegriff der Hauptverhandlung“ nach Beratung des Gerichts. Sollten Sie in der Hauptverhandlung feststellen, dass Sie mit dem/der Angeklagten verwandt sind oder engere persönliche Beziehungen in positiver oder negativer Hinsicht haben, teilen Sie dies dem/der Vorsitzenden Richter/-in umgehend mit. Ggf. müssen Sie um eine kurze Unterbrechung der Hauptverhandlung bitten. Möglicherweise handelt es sich um Umstände, wegen denen Sie als ehrenamtlicher Richter in dem Verfahren ausgeschlossen sind oder die die Besorgnis der Befangenheit begründen könnten. Diese Frage müssen frühzeitig zu Beginn der Verhandlung geklärt werden.
Vor Ihrer ersten Verhandlung werden Sie in öffentlicher Hauptverhandlung als Schöffe/-in vereidigt. Der/die Richter/-in wird Ihnen dazu vorab den Text des Schöffeneides aushändigen, den Sie in der Sitzung verlesen.
Eine „Kleiderordnung“ für Schöffe gibt es nicht. Schöffen tragen auch keine Roben, wie die Berufsrichter/-in. Eine dem Anlass angemessene Kleidung wird gleichwohl erwartet. Bedenken Sie den Eindruck, den die übrigen Verfahrensbeteiligten und die ggf. anwesenden Zuschauer (die Verhandlungen sind idR. öffentlich) von dem Gericht haben sollten. Zuweilen kommt es auch zu Presseberichterstattungen über Verfahren des Amtsgerichts.
Zu Ihren verfahrensmäßigen Rechten als Schöffe in der Hauptverhandlung enthält die unten genannte Broschüre entsprechende Hinweise. Wenn Sie diesbezüglich unsicher sind, stimmen Sie sich jeweils mit dem/der Vorsitzenden Richter/-in ab.
Die Dauer der Hauptverhandlung ist nicht immer genau planbar. Sie müssen damit rechnen, dass die Verhandlung den ganzen Tag dauert. Sofern erforderlich, informieren Sie sich ggf. vorab beim Gericht, mit welchem zeitlichen Rahmen Sie für den jeweiligen Sitzungstag etwa zu rechnen haben. Da leider seitens des Gerichts keine Verpflegung zur Verfügung gestellt werden kann, denken Sie bitte daran, sich ggf. etwas mitzunehmen. Längere Pausen, die ein Mittagessen außer Haus ermöglichen, können - je nach Verlauf der Verhandlung - nicht immer gewährleistet werden.
Freistellung durch den Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für die Teilnahme an Verhandlungen als Schöffe freizustellen. Etwaige Lohn-/Gehaltseinbußen werden Ihnen nach den gesetzlichen Vorgaben durch die Justiz ersetzt. Gewöhnlich dauern die Verfahren vor dem Schöffengericht nur ein oder zwei Verhandlungstage an, so dass Sie und Ihr Arbeitgeber hierdurch nicht übermäßig belastet werden. Es kann aber auch beim Amtsgericht in Ausnahmefällen zu einer längerfristigen Bindung in einem Verfahren kommen. Da die Besetzung des Gerichts in einem begonnenen Verfahren immer gleichbleibt, besteht insoweit auch keine Möglichkeit der Befreiung mehr. Hierauf müssen Sie sich ggf. einstellen.
Beratungen
Vor Entscheidungen berät sich das Gericht außerhalb des Verhandlungssaales. Diese Beratungen sind geheim und vertraulich. Über den Inhalt der Beratungen müssen Sie Stillschweigen bewahren.