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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Stade ist in erster Instanz für eine Vielzahl von Rechtsgebieten zuständig. Zu nennen sind hier im Überblick:

- Strafsachen
- Strafverfahren vor dem Strafrichter und Schöffengericht
- Strafverfahren vor dem Jugendrichter und dem Jugendschöffengericht
- Ermittlungsrichtertätigkeit
- Ordnungswidrigkeitenverfahren

- Zivilsachen

- Zwangsvollstreckungssachen (Vollstreckungsgericht, Gerichtsvollzieher)

- Insolvenzverfahren

- Familiensachen

- Weitere Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Betreuungsverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Abschiebungshaftsachen
- Grundbuchsachen
- Nachlassverfahren


Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

Zum Strafrichter werden von der Staatsanwaltschaft diejenigen Strafsachen angeklagt, bei denen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu rechnen ist. Zum Schöffengericht des Amtsgerichts, das mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt ist, werden Verbrechen (Straftaten mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr) sowie Vergehen mit einer zu erwartenden Strafe von zwei bis vier Jahren Freiheitsstrafe angeklagt. Bei einer höheren Straferwartungen und bei bestimmten Kapitalverbrechen ist indes das Landgericht in erster Instanz sachlich zuständig.

Der Jugendrichter und das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts sind zuständig für Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren. In Jugendstrafverfahren ist nach rechtskräftigem Abschluss der Jugendrichter zudem zuständig für das Vollstreckungsverfahren.

Daneben sind die Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Stade für die im Ermittlungsverfahren erforderlichen Entscheidungen (z. B. Haftbefehle, Durchsuchungsbeschlüsse, Telefonüberwachung usw.) zuständig. Das Amtsgericht Stade ist hierbei als Amtsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft Stade grundsätzlich für alle ermittlungsrichterlichen Entscheidungen im gesamten Bezirk des Landgerichts Stade zuständig.

Im Ordnungswidrigkeitenbereich ist das Amtsgericht insbesondere für die Entscheidung über die Einsprüche gegen Bußgeldbescheide in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren der Bußgeldstelle zuständig.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Straf-verfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Zivilsachen

Zu den „Zivilsachen“ gehören Streitigkeiten von Privatpersonen oder Unternehmen untereinander, in denen es meist um vermögensrechtliche Ansprüche (Zahlung, Mängelgewährleistung, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche etc.) geht. Das Amtsgericht entscheidet über alle zivilrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 EUR sowie über private Wohnraumstreitigkeiten („Mietsachen“) ohne Beschränkung des Streitwertes. Bei höheren Streitwerten ist das Landgericht sachlich als erste Instanz zuständig. Das Amtsgericht entscheidet im Rahmen seiner vorstehenden Zuständigkeit auch über zivilrechtliche Eilsachen („einstweilige Verfügungen“).

Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Zwangsvollstreckungssachen (Vollstreckungsgericht, Gerichtsvollzieher)

Das Amtsgericht ist auch das zuständige Vollstreckungsgericht zur Durchsetzung der zuvor erstrittenen zivilrechtlichen Urteile. Im Urteil wird zwar rechtskräftig festgestellt, was die klägerische Partei ggf. von der beklagten Partei verlangen kann, falls dies von der verurteilten Beklagtenseite aber nicht freiwillig erfüllt wird, bedarf es ggf. der Einschaltung der staatlichen Vollstreckungsorgane zur zwangsweisen Durchsetzung der Ansprüche. Dies fällt wiederum in die Zuständigkeit des Amtsgerichts, das mit dem Vollstreckungsgericht und den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher die zuständigen Stellen bereithält. Hier kann die Zwangsvollstreckung z. B. in Forderungen und sonstige Rechte des Schuldners, die Zwangsversteigerung von Grundstücken (Vollstreckungsgericht) sowie die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Gerichtsvollzieher) beantragt werden.

Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar.

Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine können Sie im ZVG-Portal einsehen. Beim Amtsgericht Stade finden die Zwangsversteigerungstermine im Saal 10 statt. Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter der Nummer 04141/107-262 und 04141/107-682.

Verkehrswertgutachten in Zwangsversteigerungsverfahren können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 Euro/Seite in Rechnung gestellt wird. Das Verkehrswertgutachten können Sie jedoch auch im ZVG-Portal einsehen.


Insolvenzgericht

Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung besteht für die Vorstände bzw. Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaften (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH etc.) eine gesetzliche Verpflichtung zur Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht. Dies dient insbesondere dem Schutz der übrigen Teilnehmer des Wirtschaftslebens, die anderenfalls bei Geschäften mit diesen Unternehmen finanziell geschädigt werden könnten. Im Insolvenzverfahren werden Möglichkeiten der Fortführung des Unternehmens geprüft oder es erfolgt eine geordnete Abwicklung des Unternehmens mit einer Verwertung der Vermögensgegenstände und einer quotalen Verteilung des Erlöses an die Gläubiger („Insolvenzquote“). Sollte gar kein Vermögen vorhanden sein oder nur ein so geringfügiges Vermögen, dass nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt wären, erfolgt eine Abweisung des Insolvenzantrages „mangels Masse“.

Für überschuldete Privatpersonen besteht die Möglichkeit der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, für das ebenfalls das Amtsgericht zuständig ist. Über das Verbraucherinsolvenzverfahren ist es dem Schuldner grundsätzlich möglich, nach Verwertung etwaigen Vermögens und Ablaufs einer mehrjährigen Wohlverhaltensphase - in der Regel mit laufenden Zahlungen an einen Treuhänder, die den Gläubigern zugutekommen – eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Dem Schuldner ist es so möglich, letztlich „schuldenfrei“ zu werden, was eine erneute wirtschaftliche Perspektive eröffnet.

Für die Bezirke der Amtsgericht Stade und Bremervörde ist das Amtsgericht Stade zentral für Insolvenzangelegenheiten zuständig.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.


Familiensachen

Das Amtsgericht ist zudem in erster Instanz zuständig für alle familienrechtlichen Verfahren. Zu den familienrechtlichen Verfahren gehören insbesondere Ehesachen, d. h. Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen (Scheidung der Ehe als solche, Regelung von Unterhaltsansprüchen und Versorgungsausgleich), aber auch Kindschaftssachen, d. h. Fragen der elterlichen Sorge, des Umgangsrecht oder der Vormundschaft etc. Das Familiengericht ist außerdem z. B. zuständig für Gewaltschutzsachen nach dem Gewaltschutzgesetz. Hier geht es insbesondere um den Erlass kurzfristiger Schutzmaßnahmen im Falle von Gewalt in der Partnerschaft.


Weitere Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit

Betreuungs- und Unterbringungsverfahren

Das Betreuungsgericht stellt einen weiteren wichtigen Bereich der amtsgerichtlichen Tätigkeit dar. Die Entscheidung über die Einrichtung und Überwachung von Betreuungen für Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbst wahrnehmen können, ist angesichts der demografischen Entwicklung unserer Bevölkerung nicht nur für den einzelnen Betroffenen wichtig, sondern auch eine gesamtgesellschaftlich bedeutsame Aufgabe. In den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts fallen zudem die Unterbringungsverfahren im Falle der Eigen- oder Fremdgefährdung insbesondere infolge psychischer Erkrankungen auf der Grundlage des Betreuungsrechts oder des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke.


Abschiebungshaftsachen

Das Amtsgericht Stade ist zentral für den gesamten Landgerichtsbezirk Stade zuständig für die Entscheidung über den Erlass von Haftbefehlen zur Sicherung der Abschiebung. Hier handelt es sich in aller Regel um Eilverfahren, die auf Antrag der zuständigen Ausländerbehörden in Gang gesetzt werden.

Grundbuchsachen

Auch die Führung der Grundbücher über die Grundstücke seines Bezirks obliegt dem Amtsgerichts Stade. Veränderungen, wie z. B. Eigentumswechsel oder Belastungen mit Grundpfandrechten oder anderen dinglichen Rechten, müssen im Grundbuch eingetragen werden. Im Falle eines berechtigten Interesses können die Grundbücher eingesehen werden, um einen verlässlichen Rechtsverkehr in Bezug auf Grundstücksgeschäfte sicherzustellen. Grundstücke haben oftmals einen hohen Wert und stellen nicht selten das wesentliche Vermögen von Privatpersonen dar. Die Eintragung von Grundpfandrechten ist gerade bei hohen Finanzierungsbeträgen eine bedeutsame Kreditsicherheit und daher besonders wichtig für das Wirtschaftsleben. Einen entsprechend hohen Stellenwert nimmt die Führung der Grundbücher auch in der Praxis des Amtsgerichts ein.


Nachlassverfahren

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung erfolgt ebenfalls im Nachlassgericht. Über die Erteilung des Erbscheines entscheidet sodann das Gericht durch eine Rechtspflegerin bzw. einen Rechtspfleger oder – im Streitfall – durch eine Richterin bzw. einen Richter.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal und hier.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Niedersachsen verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04141/107-224 oder 04141/107-349. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.

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